Fairplay-Regeln...

...für Schulleitungscoachings:

Eine MDU®-spezifische Beratung einer Musikschule gehört ab einer Teilnahme von drei Lehrpersonen obligatorisch (und sinnvollerweise!) zur MDU®-Ausbildung.
Die Musikschule kann zwischen einer stundenweisen Abrechnung oder einer Pauschale wählen. Da eine regelmässige (d.h. begleitende) Beratung seitens der Projektleitung sinnvoll (und manchmal sogar notwendig) ist, wird der Abschluss einer Pauschale empfohlen.
Kann trotz guten Willens aller Beteiligten ein vorab mit der Schulleitung vereinbartes Ziel eines Moduls nicht erreicht werden, wird der volle Betrag der Pauschale zurück erstattet. Bedingung hierfür ist allerdings die persönliche Teilnahme der Schulleitung an der MDU®-Ausbildung in ihrer Eigenschaft als Lehrperson sowie vorab konkret schriftlich vereinbarter Ziele.

Schulleitungen von Einzelteilnehmer/innen
Schulleitungen von Einzelteilnehmer/innen der MDU®-Ausbildung wird eine „Pauschal-Beratung" von zwei Zeitstunden pro Modul empfohlen. Kann dieser Termin zeitgleich mit dem Unterrichtsbesuch des Teilnehmenden stattfinden, wird er mit 300 CHF berechnet. Sollte diese Musikschule in den folgenden Jahren ein MDU®-Basic-Seminar für das eigene Kollegium veranstalten, wird diese Summe angerechnet.