MDU-Markenschutz

Vorab:
Wir freuen uns über jeden Unterricht, der schülerorientiert stattfindet und die vielfältigen Ideen des MultiDimensionalen InstrumentalUnterricht MDU® nutzt!
Es geht beim Thema Markenschutz lediglich um die Bezeichnung des Unterrichts, nicht um seine Inhalte und/oder Formen (genauso darf jedermann versuchen, selbst ein Auto zu bauen; er darf es nur nicht z.B. "Mercedes-Benz" nennen).

Bitte beachten Sie daher:

Die Nutzung der u.a. in Deutschland, Österreich und der Schweiz geschützten MDU®-Markenbezeichnungen

  • MultiDimensionaler InstrumentalUnterricht MDU
  • Tagesmusikschule MDU
  • MDU

ohne Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen ist nicht zulässig.

Lehrpersonen und Musikschulen dürfen die Bezeichnung MDU® für ihr Unterrichtsangebot verwenden,

  • während der MDU®-Ausbildung (mit einem Hinweis, sich (noch) in der Ausbildung zu befinden)
  • nach erfolgreicher MDU®-Zertifizierung,
  • oder durch Nachweis einer anderweitig erworbenen MDU-Qualifikation (z.B. Autodidaktik, Literaturstudium, Hospitation).

Eine Teilnahmebescheinigung allein reicht nicht aus, sein Unterrichtsangebot mit MDU betiteln zu dürfen.

Lehrpersonen mit einer Zertifizierung ohne MDU®-Markenschutz dürfen ihren Unterricht nur an der Musikschule mit MDU® bezeichnen, an der sie ihre MDU®-Ausbildung absolviert haben.

Bei Missbrauch...

der unberechtigten Nutzung eines der geschützten Begriffe wird zunächst mit einer Aufforderung zur MDU®-Zertifizierung (bzw. MDU®-Ausbildung) oder einem Nachweis einer vorhandenen Qualifikation oder aber einer Umbenennung des Unterrichtsangebotes begegnet.

Erfolgt innerhalb von 3 Monaten keine Reaktion, bleiben rechtliche Schritte vorbehalten.