Fairplay-Regeln

… unsere AGB

Durch die tägliche Arbeit in Seminaren, Praxis-Workshops und Coachings haben sich „Spielregeln» herauskristallisiert, die an dieser Stelle zusammen gefasst sind.

Aufgrund der «Multidimensionalität» (auch der MDU®-Ausbildung!) kann hier nicht jeder einzelne spezielle Fall aufgelistet werden – im Grundsatz gilt:

Es gelten die gleichen Regeln, die bei der teilnehmenden Lehrperson (bzw. bei Seminaren der Musikschule) gegenüber ihren Schülerinnen und Schülern gelten … manchmal aus Kulanz auch besser für die Teilnehmenden.

Bitte bestätigen Sie in einer formlosen Email, dass Sie diese Fairplay-Regeln akzeptieren … oder machen Sie stattdessen einen Alternativ-Vorschlag.

Ein Beispiel

Wenn ein Schüler seinen Unterricht ausfallen lässt, kann die Lehrperson diesen Unterricht nachholen, muss aber nicht.

Das heisst übersetzt: Sagt ein/e Teilnehmer/in das Coaching ab, kann die Akademie dieses Coaching nachholen, muss es aber nicht (in diesem Beispiel kommt die Akademie den Teilnehmenden entgegen, nicht verbrauchte Coachings oder Unterrichtsbesuche ins nächste Semester übertragen zu können – wobei in diesem Beispiel natürlich nicht gemeint ist, gleich ein (günstigeres) Paket zu buchen, um es von vorneherein auf zwei Semester aufzuteilen . das würde eine Lehrperson bei einem Schüler ja auch nur in einem begründeten Ausnahmefall machen).

Hier finden Sie die jeweiligen Spielregeln für
Seminar-Teilnehmer/innen
Coachings (Telefon & Zoom)
Praxis-Workshops (Unterrichtsbesuche)
Schulleitungs-Coachings
Seminar-Veranstalter
Gewährung von Rabatten
Warenkorb
Nach oben scrollen

Fairplay-Regeln für Seminarteilnehmer/innen

  • Anmeldung und Bestätigung

    Bitte füllen Sie Ihre Anmeldung hier online aus. Sie gilt als verbindlich, sobald Sie eine Bestätigung erhalten und in Ihrer Anmeldung den „Fair-Play-Regeln» zugestimmt haben.

    Absagen, Ersatz und Kosten

    Absagen sind kostenlos möglich bis 1 Monat vor dem jeweiligen Seminar.
    Sollten Sie das Seminar zu einem späteren Zeitpunkt absagen, gilt folgende Regelung:
    Erfolgt die Absage 15-30 Tage vor dem Seminar, ist 1/3 des Teilnahmebeitrags zu zahlen, erfolgt die Absage 2-14 Tage vor dem Seminar, ist 2/3 des Teilnahmebeitrags zu zahlen. Bei kurzfristiger Absage (z.B. Erkrankung) oder unentschuldigtem Fernbleiben ist der gesamte Betrag zu zahlen.
    Sie haben dann innerhalb von einem Jahr das Recht, die gleiche Weiterbildung zu besuchen. Haben Sie bereits 1/3 des Teilnahmebeitrags bezahlt, so brauchen Sie selbstverständlich nur noch die restlichen 2/3 zu bezahlen (ebenso 2/3 zu 1/3). Haben Sie die Weiterbildung bereits ganz bezahlt, ist Ihre Teilnahme selbstverständlich kostenlos. Termine der Weiterbildungen finden Sie hier.
    Dauert die Ersatz-Weiterbildung zeitlich länger als die von Ihnen gebuchte Weiterbildung, so erhöht sich der Teilnahmebeitrag um den entsprechend prozentualen Zeitanteil.

  • Fairplay-Regeln für Coachings (Telefon & Zoom)

  • Für Teilnehmende der MDU®-Ausbildung findet regelmässig ein bis zu 60-minütiges Zoom-Gespräch im Abstand von ca. 4 Unterrichtswochen statt. Um ein längeres „Aufschieben» zu vermeiden, werden die Termine jeweils für ein Semester im Voraus vereinbart (ansonsten entfällt möglicherweise der Rabatt). Vereinbarte Termine können in begründeten Fällen kurzfristig um wenige Tage verschoben werden.

    Kosten

    Die regelmässige Coaching ist ein zentrales Element der MDU®-Ausbildung. Es wird pro Zeitstunde mit brutto 60 CHF (Zoom) bzw. 75 CHF (Telefon) berechnet (in den Paketen XS bis XL jeweils mit ansteigendem Rabatt).
    Werden Zoom-Coachings an einem Samstag oder Sonntag gewünscht, wird die genutzte Zeit mit einem Aufpreis von 50% berechnet.
    Zusätzliche «Pakete» können in der Höhe des gebuchten Rabatts hinzu gebucht werden.

    Absagen

    Coaching-Termine können bis 24 Stunden vorher kostenlos abgesagt werden, wenn ein Ersatztermin binnen einer Woche vereinbart wird.

    Wird ein Termin in weniger als 24 Std. vorab abgesagt, wird entweder 15 Min. vom „Zoom-Konto» des Teilnehmenden (bzw. der zahlenden Musikschule) abgebucht oder aber 15 CHF in Rechnung gestellt.
    Wird die Telefonberatung von einer Musikschule bezahlt, erhält sie eine Benachrichtigung über den versäumten Termin.

    Wird ein Termin unentschuldigt versäumt (d.h. es ist niemand erreichbar), wird entweder 30 Min. vom „Zoom-Konto» des Teilnehmenden (bzw. der zahlenden Musikschule) abgebucht oder aber 30 CHF in Rechnung gestellt.
    Wird die Telefonberatung von einer Musikschule bezahlt, erhält sie eine Benachrichtigung über den versäumten Termin.

  • Fairplay-Regeln für Praxis-Workshops (Unterrichtsbesuche)

  • Regelmässige Unterrichtsbesuche werden direkt mit Teilnehmer/innen an der MDU®-Ausbildung vereinbart.
    Die Unterrichtsbesuche sollten zu zweit (oder gar zu dritt) am gleichen Nachmittag stattfinden (ausser «Maxi-Besuche).
    Unsere Empfehlung: sich an diesem Tag gegenseitig zuschauen. Gegenseitiges Protokollieren für eine noch effektivere gemeinsame Nachbesprechung ist dabei sehr erwünscht!

    Kosten

    Für eine sinnvolle Planung der Unterrichtsbesuche ist eine rechtzeitige Terminierung Voraussetzung. Daher entfällt der Rabatt bei einer Terminabsprache, die erst nach Beginn des Semesters erfolgt (der Stichtag wird jeweils rechtzeitig kommuniziert).
    Soweit ein Unterrichtsbesuch nicht im (günstigeren) MDU®-Paket sowieso schon enthalten ist, kostet er 375 CHF für die ersten beiden Besuchs-Einheiten, jede weitere Einheit 125 CHF (bei Anreise für einen einzigen Besuch am Nachmittag wird ein Pfand von 50 CHF einbehalten).
    Die Minimal-Dauer eines Unterrichtsbesuchs beträgt 2 Einheiten.

    Zeit

    Die zu berechnende Dauer eines Unterrichtsbesuchs unterscheidet sich, ob die Akademieleitung (1 Besuchseinheit = 45 Min) oder ein/e Trainer/in (1 Besuchseinheit = 60 oder 75 Min.) den Besuch durchführt.
    Besuche per Zoom sind ausdrücklich erwünscht, hier dauert eine Besuchseinheit (s.o.) jeweils 15 Min. länger.
    Diese «Besuchseinheiten» werden in angefangenen 15-Min.-Einheiten berechnet.
    Zeiten für Vor- und Nachbereitung werden von der «Zoom-Zeit» (siehe Coachings) abgezogen.

    Absagen

    Die Termine der Unterrichtsbesuche werden zu Beginn eines jeden Semesters fest vereinbart. Sie können bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Termin in begründeten Fällen abgesagt werden. Kann aber aufgrund der Absage nur ein Besuch pro Nachmittag stattfinden, wird ein Pfand in Höhe von 50 CHF einbehalten. Sind Reisekosten bereits entstanden, werden sie anteilsmässig angerechnet. Es werden jedoch in der Regel 50% der vereinbarten Zeit berechnet.
    Pausenzeiten zwischen zwei besuchten Lektionen (Beispiel: Besuch von 14h00-15h00 sowie 15h30-16h30, d.h. 30 Min. Pause) werden als «Zoom/Skype-Zeit» berechnet (Ausnahme: notwendige Fahrten zum Wechsel eines Unterrichtsortes).
    Wird der Unterrichtsbesuch erst „vor Ort» (bzw. nach Abreise zum Unterrichtsbesuch) abgesagt oder verkürzt, kann der Besuch in gegenseitigem Einvernehmen verkürzt werden. Die nicht genutzte Zeit wird zu 50% berechnet. Eine Mindestbesuchszeit von 2 Einheiten gilt allerdings weiterhin.
    Empfehlung: Mindestens ein MDU®-erfahrener «Ersatz-Schüler» abrufbereit am Handy…

    Gestaltung

    Ein Unterrichtsbesuch kann auch durch eine Unterstützung bzw. Coaching Ihrer Musikschule ergänzt/ersetzt werden (z.B. eine Stundenplanung, einen moderierten Elternabend oder ein Gespräch mit der Schulleitung).

  • Fairplay-Regeln für Schulleitungscoachings

  • Eine MDU®-spezifische Beratung einer Musikschule gehört ab einer Teilnahme von drei Lehrpersonen obligatorisch (und sinnvollerweise!) zur MDU®-Ausbildung.
    Die Musikschule kann zwischen einer stundenweisen Abrechnung oder einer Pauschale wählen. Da eine regelmässige (d.h. begleitende) Beratung seitens der Projektleitung sinnvoll (und manchmal sogar notwendig) ist, wird der Abschluss einer Pauschale empfohlen.
    Kann trotz guten Willens aller Beteiligten ein vorab mit der Schulleitung vereinbartes Ziel eines Moduls nicht erreicht werden, wird der volle Betrag der Pauschale zurück erstattet. Bedingung hierfür ist allerdings die persönliche Teilnahme der Schulleitung an der MDU®-Ausbildung in ihrer Eigenschaft als Lehrperson sowie vorab konkret schriftlich vereinbarter Ziele.

    Schulleitungen von Einzelteilnehmer/innen

    Schulleitungen von Einzelteilnehmer/innen der MDU®-Ausbildung wird eine „Pauschal-Beratung» von zwei Zeitstunden pro Modul empfohlen. Kann dieser Termin zeitgleich mit dem Unterrichtsbesuch des Teilnehmenden stattfinden, wird er mit 300 CHF berechnet. Sollte diese Musikschule in den folgenden Jahren ein MDU®-Basic-Seminar für das eigene Kollegium veranstalten, wird diese Summe angerechnet.

  • Fairplay-Regeln für Veranstalter von Seminaren

  • Vereinbarung und Bestätigungen

    Sobald Inhalt, Termin und Honorar des Seminars vereinbart sind, erhalten Sie eine Email zur Bestätigung und der Bitte um eine Antwort mit der Akzeptanz der „Fairplay-Regeln».

    Terminreservierung

    Falls Sie den anvisierten Termin noch abklären müssen, können Sie diesen vorerst auch nur reservieren lassen. Der Termin kann dann so lange reserviert bleiben, bis eine mögliche andere Anfrage für diesen Termin gestellt wird. Dann haben Sie weitere 48 Stunden das „Vortritts-Recht». Eine Reservierung ist bis max. 3 Monate vor dem vereinbarten Termin möglich.

    Auslagen für Buchungen

    Rechtzeitige Buchungen sind in der Regel günstig. Daher wird – falls nötig – ein Flug, ein Leihwagen oder eine Hotelunterkunft umgehend reserviert. Sollten Sie das Seminar möglicherweise absagen müssen, werden Ihnen die Stornierungskosten in Rechnung gestellt. Sollten Sie dies nicht wünschen, wird der derzeitige Flugpreis (bzw. Hotelpreis oder Leihwagengebühr) ermittelt. Hat sich dieser Preis zum Zeitpunkt Ihrer endgültigen Zusage erhöht, wird die Differenz zum ursprünglich vereinbarten Honorar hinzu addiert.

    Absagen des Seminars

    Das Seminar kann kostenlos (bis auf die bislang entstandenen Kosten, s.o.) bis 100 Tage vor dem vereinbarten Termin von Ihnen abgesagt werden. Mit jedem späteren Tag einer Absage wird 1/100stel des (nach eventuell anfallenden Stornierungskosten übrig bleibenden) Honorars fällig.

    Krankheit

    Sollte ein Seminar aufgrund einer Krankheit des Dozenten abgesagt werden müssen, kann innerhalb eines halben (auf Wunsch: ganzen) Jahres ein Ersatztermin vereinbart werden. Die zusätzlich entstehenden Reisekosten gehen selbstverständlich nicht zu Ihren Lasten.

  • Rabatt-Regeln

  • Rabatte für Studierende

    Studierende (d.h. überwiegend im Studium befindliche Teilnehmer/innen) erhalten in der Regel eine Ermässigung von einem Drittel und zahlen demnach meist 2/3 des ausgewiesenen Honorars.

    Rabatte für Teilnehmende der MDU®-Ausbildung

    Teilnehmende der MDU®-Ausbildung erhalten einen unterschiedlich hohen Rabatt auf die Kosten ihrer Ausbildung (von Modul XS bis zu Modul XL).

    Grundsatz: Je intensiver die Ausbildung, desto höher der Rabatt.

    Die Gewährung des Rabatts verstehen wir als Gegenseitigkeit,
    d.h. Sie nehmen Ihre Ausbildung engagiert wahr und ermöglichen so einerseits Ihr optimales Lernen und geben uns andererseits die Chance, Sie in den anspruchsvollen Unterrichtsformen des MDU® qualitativ hochwertig auszubilden.

    Oder anders gesagt: Genau so, wie Ihr Schüler mehr Freude am (musikalischen) Lernen hat, wenn er sowohl gefördert als auch gefordert wird, so tun Sie sich selbst einen Gefallen, wenn Sie die folgenden Empfehlungen gewissenhaft für Ihr eigenes Lernen wie folgt umsetzen:

    • Rechtzeitige inhaltliche und organisatorische Vorbereitung Ihrer Unterrichtsbesuche (Zusendung Ihrer Vorbereitungs-Skizze in der Regel spätestens 9 Tage vor dem Termin) sowie wenn möglich ein vorbereitendes Skype-Coaching.
    • Unmittelbare Nachbereitung Ihrer Unterrichtsbesuche, z.B. wird der nachfolgende Schüler verschoben oder am nächsten Vormittag rechtzeitig ein Skype-Coaching terminiert.
    • Zusendung der von Ihnen gewünschten Themen Ihres Skype-Coachings spätestens am Vorabend.
    • Rechtzeitige Planung und Vorbereitung von Veranstaltungen (z.B. Stunden:plan:ung, Elterninfos etc.)
    • Vorheriges Gegen-Checken wichtiger Kommunikation mit uns (z.B. Elterninfos, Schulleitungs-Vereinbarungen etc.).
    • Terminierung von Unterrichtsbesuchen und Skype-Coachings des folgenden Semesters in der Regel bis einen Monat vor Ende des vorherigen Semesters inkl. Absprache und Koordination mit anderen MDU-Teilnehmer/innen.
    • Die Grundzüge des MDU® (besonders die Basic-Themen) sinngemäss umsetzen.
    • Bereitschaft zum regelmässigen Austausch mit anderen Teilnehmer/innen der MDU®-Ausbildung (z.B. im Chat, bei MDU®-Tagen, MDU®-Treffen o.ä.).

    Teilnehmende der MDU®-Ausbildung, die über einen längeren Zeitraum mehrere der o.g. Aspekte vermissen lassen, lesen bitte weiter …

    Wann wird der Rabatt nicht mehr gewährt? 

    Teilnehmende der MDU®-Ausbildung, die über einen längeren Zeitraum mehrere der oben genannten Aspekte vermissen lassen, werden spätestens einen Monat vor Ende des Semesters darauf hingewiesen, dass im nächsten Semester der Rabatt voraussichtlich nicht mehr gewährt wird.

    Die so Angesprochenen haben selbstverständlich die Möglichkeit, z.B. auf mögliche momentane besondere zeitliche Verpflichtungen hinzuweisen, um den Rabatt weiterhin erhalten zu können.

    Sollte sich die Wahrnehmung der Ausbildung im nächsten Semester jedoch nicht verbessern, hat die Akademie das Recht, nachträglich das Brutto-Honorar zu berechnen oder aber die Leistung entsprechend prozentual zu kürzen.