Voraussetzungen einer Zertifizierung

⇒ für Lehrpersonen

⇒ für Musikschulen

⇒ zur Führung des Titels MDU®-Musikschule

⇒ für Kooperations-Schulen

⇒ für MDU®-Pilotmusikschulen

Voraussetzungen für Lehrpersonen

Die Teilnahme an allen besuchten Seminaren sowie der Telefon-Coachings und Unterrichtspraxis wird auf Wunsch bestätigt (Teilnahmebescheinigung).
Es ist dabei die quantitative Nutzung ersichtlich, so z.B. die Anzahl der Telefonate oder Unterrichtsbesuche.
Bei MDU®-Basic-Seminaren ist zudem ersichtlich, ob der/die teilnehmende Lehrperson die anschliessende Praxis-Phase mit dem obligatorischen individuellen Beratungs-Telefonat abgeschlossen hat.

Die Berechtigung zur Nutzung der markenrechtlich geschützten Bezeichnung "MDU®" wird allerdings erst durch ein separates Zertifikat ausgesprochen, d.h. die Teilnahmebescheinigung allein reicht nicht aus, seinen Unterricht mit "MDU®" bezeichnen zu dürfen.

Um ein MDU®-Modul mit einer Zertifizierung abschliessen zu können, ist eine 90%-ige Teilnahme (Seminare / Telefon-Coachings / Unterrichtspraktika) erforderlich.

Das Zertifikat bestätigt die erfolgreiche Teilnahme am besuchten MDU®-Modul und erteilt auf Wunsch die Berechtigung, für den eigenen Unterricht den (markenrechtlich geschützten) Begriff MDU® zu nutzen (siehe "Gültigkeit").

Das Zertifikat kann auch bei autodidaktischer Aneignung der Kompetenzen ausgestellt werden (nach Prüfung).

Voraussetzungen für Musikschulen

Die Berechtigung zur Nutzung der markenrechtlich geschützten Bezeichnung "MDU®" wird durch ein Zertifikat ausgesprochen, d.h. eine mögliche Durchführungs- oder Teilnahmebescheinigung allein reicht nicht aus, den Unterricht unter der Bezeichnung "MDU®" anbieten zu dürfen.

Ein Zertifikat für eine Musikschule wird ausgestellt, wenn mindestens 3 Lehrpersonen dieser Musikschule ein MDU®-Zertifikat (inkl. MDU®-Markenrecht) erworben haben und die Schulleitung während der MDU®-Ausbildung ein Schulleitungs-Coaching wahrgenommen hat.

Das Zertifikat berechtigt zur öffentlichen Bewerbung des Unterrichtsangebotes nach MDU® bei den entsprechend zertifizierten Lehrpersonen.

Die Zertifizierung beinhaltet ein (abschließendes) Gespräch mit der Schulleitung.

Unterrichten Lehrpersonen an dieser Musikschule, die ein Zertifikat ohne MDU®-Markenrecht erworben haben, ist ein anschliessender regelmässiger Kontakt zwischen Akademie und dieser Schulleitung obligatorisch.

Dieses Zertifikat berechtigt noch nicht zur Führung der Bezeichnung "MDU®-Musikschule" (Voraussetzungen siehe unten)

Voraussetzungen zur Führung des Titels "MDU-Musikschule"

Eine Zertifizierung als MDU®-Musikschule ist kostenlos und kann auf Antrag durch eine Zertifizierungs-Kommission der Akademie für musikpädagogische Innovation ausgesprochen werden.

Die Musikschule muss folgende Voraussetzungen erfüllen (Ausnahmen oder Übergangsregeln können bei der Projektleitung beantragt werden):

  • Es existiert eine Informationsschrift für interessierte Eltern; bei Informationsveranstaltungen und im Internet wird explizit auf das MDU®-Angebot hingewiesen
  • Sämtliche weiterbildungspflichtige Lehrpersonen haben das komplette Seminar "MDU®-Basic" besucht, für neue Lehrpersonen ist dieser Besuch obligatorisch
  • Die Schulleitung hat ein MDU®-spezifisches Coaching erhalten
  • Die Entgelt- bzw. Gebührenordnung enthält MDU®-kompatible Strukturen (wenn möglich auch Einheitspreise)
  • Es werden sämtliche MDU®-Module, d.h.
    - Simultanunterricht,
    - alters- und niveaugemischte Interaktion sowie
    - fächerübergreifendes Team-Teaching
    in einem ausreichend grossen Umfang (in Relation zur Grösse der Schule) angeboten.
  • Es existiert ein regelmässiger "MDU-Treff" für Lehrpersonen.
  • In Mitarbeitergesprächen ist das Thema MDU® fester Bestandteil.

Die Zertifizierung als MDU®-Musikschule beinhaltet jährlich stattfindende Gespräche mit der Schulleitung.

Grundsätzlich wird dieses Zertifikat in Zusammenhang mit der organisatorisch und pädagogisch in MDU® ausgebildeten Schulleitung vergeben. Bei einem Wechsel der Schulleitung ist das Zertifikat ein weiteres Jahr gültig und kann in diesem Jahr auf Antrag auf die neue Schulleitung umgeschrieben werden, soweit diese ebenfalls organisatorisch und pädagogisch in MDU® ausgebildet ist oder die Bereitschaft zu einem zeitnahen Schulleitungs-Coaching ausspricht.

Das Zertifikat berechtigt zur öffentlichen Bewerbung des Unterrichtsangebotes nach MDU® bei den entsprechend zertifizierten und den in der MDU®-Ausbildung befindlichen Lehrpersonen.

Voraussetzungen für Kooperations-Schulen

Eine Zertifizierung als MDU®-Kooperationsschule ist kostenlos und kann nur durch eine Zertifizierungs-Kommission der Akademie für musikpädagogische Innovation ausgesprochen werden.

Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein:

  • Übereinstimmung in der pädagogischen Konzeption der Schule und den Grundzügen des MDU®
  • Verständnis und Handeln von Schule und Musikschule als "Team" (statt "Musikschule als Gast")
  • Ausreichendes und verlässliches Raumangebot zur Durchführung des MDU®
  • Organisatorische Zusammenarbeit (z.B. Elternarbeit, Veranstaltungen, Vertretungen usw.)
  • wenn möglich: Mitarbeit eigener Lehrpersonen im Team-Teaching mit MDU®-Lehrpersonen
  • erwünscht, aber nicht Bedingung:
    Flexible Integration von MDU®-Angeboten auch in den Vormittag

Voraussetzungen einer MDU-Pilotmusikschule

In den Jahren 2009 bis 2012 haben acht Musikschulen wesentlichen Anteil daran gehabt, die MDU®-Ausbildung stetig weiter zu entwickeln und zu optimieren.

Darum wurde diesen Schulen seitens der Projektleitung das Zertifikat "MDU®-Pilotmusikschule" verliehen.

Sollte sich in Zukunft eine Musikschule wiederum ganz besonders um die Weiterentwicklung des MDU® (oder weiterer grundlegender Innovationen) verdient machen, würde ihr zu gegebener Zeit unaufgefordert dieser Titel ebenso verliehen.