MDU-Zertifizierung

Zeitpunkt der Zertifizierung

Die MDU®-Ausbildung kann mit einer Zertifizierung abgeschlossen werden, alternativ ist es auch möglich, sich nach jedem Modul separat zertifizieren zu lassen.
Um die Zertifizierung durchzuführen, haben Sie bis zu vier Semester Zeit. Für die Nutzung der Marke MDU® in dieser Zeit muss allerdings der eindeutige Wunsch einer Zertifizierung kommuniziert werden; wird die Ausbildung beendet, ohne die Absicht, ein Zertifikat zu erwerben, entfällt automatisch die Berechtigung, seinen Unterricht mit der Marke MDU® bezeichnen zu dürfen.

Umfang der Zertifizierung

Eine Zertifizierung besteht aus einer (einmaligen) schriftlichen Arbeit, einem Unterrichtsbesuch pro Modul und einem Colloquium (6 Fragen pro Modul):

Die schriftliche Arbeit sollte einen Umfang von ca. 5-10 Seiten A4 (Arial 12 pt) umfassen.
Zum Inhalt:
⇒ Nach dem 1. Modul eine Reflektion der eigenen Veränderung, oder
⇒ Nach dem 2. Modul über ein Thema, das besonders im persönlichen Fokus steht
(auch gedacht als "Bibliothek" für zukünftige "MDU®-Generationen") oder
⇒ Nach dem 3. Modul ein Bericht über die konkrete Team-Arbeit.

Der Unterrichtsbesuch dient zum Nachweis der adäquaten Umsetzung der wesentlichen Grundsätze des MDU®.

Im Colloquium werden einige beispielhafte Fragen zu pädagogischen und organisatorischen Themen des MDU® gestellt.

Prüfungsteile können bei Nicht-Bestehen innerhalb max. eines Jahres wiederholt werden (auch betreffend der Verlängerung des MDU®-Markenschutzes)

Gültigkeit der Zertifizierung

Die Zertifizierung selbst ist grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt, umfasst dann aber zunächst nicht automatisch die Berechtigung, seinen Unterricht mit dem geschützten Begriff MDU® zu betiteln.

TeilnehmerInnen, die an einer MDU®-Musikschule unterrichten, können ihren Unterricht an dieser Musikschule unter der Marke "MDU®" anbieten, da die Markennutzung direkt mit der Schulleitung kommuniziert (allerdings in Missbrauchsfällen möglicherweise auch wieder aberkannt) wird.

Denn das Denken, dass ein einmal erworbener "Schein" eine lebenslange und stets gültige Qualifikation bescheinigt, gilt inzwischen als überholt.

Daher: Wünscht man sich, die Bezeichnung MDU® für seinen Unterricht nutzen zu dürfen, finden sich auf dem Zertifikat transparent gehaltene Vorlagen, auf dem spätere Auffrischungen (in wachsenden Intervallen) bestätigt werden ("klick" auf nachfolgenden Ausschnitt eines Zertifikats):

Dies gilt adäquat auch für Zertifikate von Musikschulen.
Einziger Unterschied: Sie werden mit Nennung der (zumindest in den Organisationsaspekten des MDU®) qualifizierten Schulleitung für maximal ein Jahr nach einem möglichen Schulleitungswechsel ausgesprochen.

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