Markenschutz des MDU
MDU® ist eine geschützte Marke
Vorab:
Wir freuen uns über jeden Unterricht, der schülerorientiert stattfindet und die vielfältigen Ideen des MultiDimensionalen InstrumentalUnterricht MDU® nutzt!
Es geht beim Thema Markenschutz lediglich um die Bezeichnung des Unterrichts, nicht um seine Inhalte und/oder Formen (genauso darf jedermann versuchen, selbst ein Auto zu bauen; er darf es nur nicht z.B. «Mercedes-Benz» nennen).
Bitte beachten Sie daher:
Die Nutzung der u.a. in Deutschland, Österreich und der Schweiz geschützten MDU®-Markenbezeichnungen
– MultiDimensionaler InstrumentalUnterricht MDU
– Tagesmusikschule MDU
– MDU
ohne Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen ist nicht zulässig.
Lehrpersonen und Musikschulen dürfen die Bezeichnung MDU® für ihr Unterrichtsangebot verwenden,
während der MDU®-Ausbildung (mit einem Hinweis, sich (noch) in der Ausbildung zu befinden)
nach erfolgreicher MDU®-Zertifizierung,
oder durch Nachweis einer anderweitig erworbenen MDU-Qualifikation (z.B. Autodidaktik, Literaturstudium, Hospitation).
Eine Teilnahmebescheinigung allein reicht nicht aus, sein Unterrichtsangebot mit MDU betiteln zu dürfen.
Lehrpersonen mit einer Zertifizierung ohne MDU®-Markenschutz dürfen ihren Unterricht nur an der Musikschule mit MDU® bezeichnen, an der sie ihre MDU®-Ausbildung absolviert haben.
Bei Missbrauch…
der unberechtigten Nutzung eines der geschützten Begriffe wird zunächst mit einer Aufforderung zur MDU®-Zertifizierung (bzw. MDU®-Ausbildung) oder einem Nachweis einer vorhandenen Qualifikation oder aber einer Umbenennung des Unterrichtsangebotes begegnet.
Erfolgt innerhalb von 1 Monat keine Reaktion, bleiben rechtliche Schritte vorbehalten.