Zertifikatsarbeiten

Zu den Zertifikatsarbeiten

Titel weiterer Arbeiten

Die im folgenden genannten Zertifikatsarbeiten sind auf Wunsch der Autorinnen und Autoren nicht öffentlich zugänglich.

Teilnehmende der MDU®-Ausbildung können sich allerdings direkt mit den Autorinnen und Autoren in Verbindung setzen und erhalten in der Regel auch auf Wunsch ein Exemplar per E-Mail zugesandt.

Martina Balz:
Wer wird Millionär – Tipps und Erfahrungen zum Spiel von Gerhard Wolters (bei Anwendung bitte Beratung bei Martina direkt buchen)

Renato Spengeler:
Die intrinsische Motivation bei Lernenden

Belinda O´Reilly:
Von Rot zu Grün: Mein Veränderungsprozess – Persönlich und organisatorisch

Albena Börger:
«Mein Weg aus der Eintönigkeit» – Flexible Formen des Instrumentalunterrichts und Möglichkeiten der Integration in den Schulbetrieb

Colin Fersztand:
Bericht über den MDU®-Unterricht mit Studierenden, die sich auf den Beruf eines Lehrers (einer Lehrerin) vorbereiten

Maria Hackl:
MDU®-Formen außerhalb des Instrumentalunterrichts in großen Gruppen am Beispiel Musiktheorieunterricht

Palma Martello:
Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung im MDU (Vergleich Einzelunterricht, Simultanunterricht, Alters- und niveaugemischte Interaktion und Fächerübergreifendes Team-Teaching)

Masahiro Sekine:
10 Parameter des Instrumentalunterrichts – vorher und nachher

Martina Padinger:
«Ein schwerer Fall von MDU®» – Engpässe und Potentiale des MDU® unter ungünstigen Umständen

Antonios Stoitsoglou:
Meine Erfahrungen mit dem Flex-Plan durch die MDU-Module

Nathalie Tollardo-Fischer:
Praktikumsbericht MDU®

Gisela Wassermann:
Patenschaften im elementaren Blockflötenunterricht nach MDU®

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Masterarbeit über MDU®

Martina Padinger hat an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz eine bemerkenswerte Masterarbeit geschrieben mit dem Titel

Der Multidimensionale Instrumentalunterricht (MDU®)
aus der Sicht von Lehrpersonen

– Eine qualitativ-quantitative Untersuchung –

Teilnehmende der MDU-Ausbildung können eine pdf ihrer Arbeit erhalten.

 

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Matura-Arbeit über MDU®

An dieser Stelle veröffentlichen wir die Matura-Arbeit von Anna Truskaller, die sie über ihre eigenen Erfahrungen in MDU geschrieben hat.

Das Besondere: Anna ist wohl die erste Schülerin, die während ihrer eigenen Ausbildung fast ausschliesslich MDU genossen hat, später aber auch (am Kärntner Landeskonservatorium) den Einzelunterricht («nonstop») kennen gelernt und darüber dann reflektierend eine «vorwissenschaftliche Arbeit» geschrieben hat.

Sie erhielt ihren Gitarrenunterricht bei Barbara Koller an der Musikschule Gmünd in Kärnten, die sich bereits zwischen 2004 und 2006 intensiv mit MDU beschäftigte.

Prädikat: Sehr lesenswert…! Die Arbeit wurde mit «sehr gut» bewertet. 

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Über die Zertifizierung

Zeitpunkt

Die Zertifizierung findet in der Regel während der laufenden MDU®-Ausbildung auf Ihren Wunsch hin statt.

Es ist möglich, sich nach jedem Modul separat zertifizieren zu lassen.

Die Zertifizierung kann aber auch erst zum Abschluss Ihrer MDU®-Ausbildung erfolgen.

Sollten Sie mit Ihrer Zertifizierung erst nach Abschluss Ihrer MDU®-Ausbildung beginnen wollen, muss diese bis spätestens 2 Jahren nach Ihrer letzten aktiven Teilnahme an der MDU®-Ausbildung abgeschlossen sein.

Für die Nutzung der Marke MDU® in diesen zwei Jahren muss allerdings der eindeutige Wunsch einer Zertifizierung kommuniziert werden.

Wird die Ausbildung beendet, ohne die Absicht, ein Zertifikat zu erwerben, entfällt automatisch sofort die Berechtigung, den Unterricht mit dem markenrechtlich geschützen Begriff MDU® bezeichnen zu dürfen.

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Umfang

Eine Zertifizierung besteht aus einer (einmaligen) schriftlichen Arbeit, einem Unterrichtsbesuch pro Modul und einem Colloquium (6 Fragen pro Modul):

Die schriftliche Arbeit sollte einen Umfang von ca. 5-10 Seiten A4 (Arial 12 pt) umfassen.

Zum Inhalt:

  • Nach dem 1. Modul eine Reflektion der eigenen Veränderung, oder
  • Nach dem 2. Modul über ein Thema, das besonders im persönlichen Fokus steht
    (auch gedacht als «Bibliothek» für zukünftige «MDU®-Generationen») oder
  • Nach dem 3. Modul ein Bericht über die konkrete Team-Arbeit.

Der Unterrichtsbesuch dient zum Nachweis der adäquaten Umsetzung der wesentlichen Grundsätze des MDU®.

Im Colloquium werden sechs beispielhafte Fragen zu pädagogischen und organisatorischen Themen des MDU® gestellt (mindestens vier Fragen müssen sinngemäss richtig beantwortet werden).

Prüfungsteile können bei Nicht-Bestehen innerhalb max. eines Jahres wiederholt werden (auch betreffend der Verlängerung des MDU®-Markenschutzes).

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Gültigkeit

Die Zertifizierung selbst ist grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt, umfasst dann aber zunächst nicht automatisch die Berechtigung, seinen Unterricht mit dem geschützten Begriff MDU® zu betiteln.

TeilnehmerInnen, die an einer MDU®-Musikschule unterrichten, können ihren Unterricht an dieser Musikschule unter der Marke «MDU®» anbieten, da die Markennutzung direkt mit der Schulleitung kommuniziert (allerdings in bestimmten Fällen möglicherweise aber auch wieder aberkannt) wird.

Denn das Denken, dass ein einmal erworbener «Schein» eine lebenslange und stets gültige Qualifikation bescheinigt, gilt inzwischen als überholt.

Daher: Wünscht man sich, die Bezeichnung MDU® für seinen Unterricht nutzen zu dürfen, finden sich auf dem Zertifikat transparent gehaltene Vorlagen, auf dem spätere Auffrischungen (in wachsenden Intervallen) bestätigt werden.

Nach Ablauf dieser Bestätigung kann das Zertifikat auf Wunsch verlängert werden.

Geschieht dies nicht, darf der Unterricht nicht länger mit der markenrechtlich geschützten Bezeichnung MDU® bezeichnet werden.

Dies gilt adäquat auch für Zertifikate von Musikschulen.

Einziger Unterschied: Sie werden mit Nennung der (zumindest in den Organisationsaspekten des MDU®) qualifizierten Schulleitung für maximal ein Jahr nach einem möglichen Schulleitungswechsel ausgesprochen.

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Voraussetzung(en)

Voraussetzungen für Lehrpersonen

Die Teilnahme an allen besuchten Seminaren sowie der Zoom-Coachings und Unterrichtspraxis wird auf Wunsch bestätigt (Teilnahmebescheinigung).
Es ist dabei die quantitative Nutzung ersichtlich, so z.B. die Anzahl der Zoom-Coachings oder Unterrichtsbesuche.

Bei MDU®-Basic-Seminaren ist zudem ersichtlich, ob der/die teilnehmende Lehrperson die anschliessende Praxis-Phase mit dem obligatorischen individuellen Beratungs-Zoom abgeschlossen hat.

Die Berechtigung zur Nutzung der markenrechtlich geschützten Bezeichnung «MDU®» wird allerdings erst durch ein separates Zertifikat ausgesprochen, d.h. die Teilnahmebescheinigung allein reicht nicht aus, seinen Unterricht mit «MDU®» bezeichnen zu dürfen.

Das Zertifikat bestätigt die erfolgreiche Teilnahme am besuchten MDU®-Modul und erteilt auf Wunsch die Berechtigung, für den eigenen Unterricht den (markenrechtlich geschützten) Begriff MDU® zu nutzen.

Das Zertifikat kann auch bei autodidaktischer Aneignung der Kompetenzen ausgestellt werden (nach Prüfung).

Voraussetzungen für Musikschulen

Die Berechtigung zur Nutzung der markenrechtlich geschützten Bezeichnung «MDU®» wird durch ein Zertifikat ausgesprochen, d.h. eine mögliche Durchführungs- oder Teilnahmebescheinigung allein reicht nicht aus, den Unterricht unter der Bezeichnung «MDU®» anbieten zu dürfen.

Ein Zertifikat für eine Musikschule wird ausgestellt, wenn mindestens 3 Lehrpersonen dieser Musikschule ein MDU®-Zertifikat (inkl. MDU®-Markenrecht) erworben haben und die Schulleitung während der MDU®-Ausbildung ein Schulleitungs-Coaching wahrgenommen hat.

Das Zertifikat berechtigt zur öffentlichen Bewerbung des Unterrichtsangebotes nach MDU® bei den entsprechend zertifizierten Lehrpersonen.

Die Zertifizierung beinhaltet ein (abschliessendes) Gespräch mit der Schulleitung.

Unterrichten Lehrpersonen an dieser Musikschule, die ein Zertifikat ohne MDU®-Markenrecht erworben haben, ist ein anschliessender regelmässiger Kontakt zwischen Akademie und dieser Schulleitung obligatorisch.

Dieses Zertifikat berchtigt allerdings noch nicht zur Führung der Bezeichnung «MDU®-Musikschule».

Voraussetzungen zur Führung des Titels «MDU®-Musikschule»

Eine Zertifizierung als MDU®-Musikschule kann auf Antrag durch eine Zertifizierungs-Kommission der Akademie für musikpädagogische Innovation ausgesprochen werden.

Die Musikschule muss folgende Voraussetzungen erfüllen (Ausnahmen oder Übergangsregeln können bei der Projektleitung beantragt werden):

  • Es existiert eine Informationsschrift für interessierte Eltern; bei Informationsveranstaltungen und im Internet wird explizit auf das MDU®-Angebot hingewiesen.
  • Sämtliche weiterbildungspflichtige Lehrpersonen hatten die Möglichkeit, das komplette Seminar «MDU-Basic» zu besuchen, für neue Lehrpersonen ist dieser Besuch obligatorisch.
  • Die Schulleitung hat ein MDU®-spezifisches Coaching erhalten.
  • Die Entgelt- bzw. Gebührenordnung enthält MDU®-kompatible Strukturen (wenn möglich auch Einheitspreise)
  • Es werden sämtliche MDU®-Module, d.h.
    – Simultanunterricht,
    – alters- und niveaugemischte Interaktion sowie
    – fächerübergreifendes Team-Teaching
    in einem ausreichend grossen Umfang (in Relation zur Grösse der Schule) angeboten.
  • Es existiert ein regelmässiger «MDU-Treff» für Lehrpersonen.
  • In Mitarbeitergesprächen ist das Thema MDU® fester Bestandteil.

Die Zertifizierung als MDU®-Musikschule beinhaltet jährlich stattfindende Gespräche mit der Schulleitung.

Grundsätzlich wird dieses Zertifikat in Zusammenhang mit der organisatorisch und pädagogisch in MDU® ausgebildeten Schulleitung vergeben. Bei einem Wechsel der Schulleitung ist das Zertifikat ein weiteres Jahr gültig und kann in diesem Jahr auf Antrag auf die neue Schulleitung umgeschrieben werden, soweit diese ebenfalls organisatorisch und pädagogisch in MDU® ausgebildet ist oder die Bereitschaft zu einem zeitnahen Schulleitungs-Coaching ausspricht.

Das Zertifikat berechtigt zur öffentlichen Bewerbung des Unterrichtsangebotes nach MDU® bei den entsprechend zertifizierten und den in der MDU®-Ausbildung befindlichen Lehrpersonen.

 

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Kosten

Die Kosten für die jeweiligen Zertifizierungs-Teile:

  • Schriftliche Arbeit:
    Der tatsächliche Zeitaufwand für Vor-Absprachen und das Lesen der Arbeit wird als Coaching-Zeit (Zoom) – meist aus dem restlichen Guthaben – berechnet.
  • Unterrichtsbesuch:
    Wird als «normaler» Unterrichts-Besuch berechnet (ebenfalls meist aus dem restlichen Guthaben).
  • Colloquium:
    Wird ebenfalls als «normaler» Besuch berechnet (in der Regel 15 Min., selten 30 Min.)

Wird eine Prüfung zur Zertifizierung (bzw. die Verlängerung der MDU®-Markenrechte) nicht bestanden, kann diese innnerhalb von max. 1 Jahr wiederholt werden. Die Kosten gestalten sich gleich wie oben.

Wir empfehlen allerdings in diesem Fall ein «Auffrischen» des eigenen Könnens durch ein XS-Modul, besser S oder M.

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